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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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| Anacasas.com
vermittelt im Auftrag der Vermieter Ferienhäuser und Ferienwohnungen
in Portugal, tritt aber selbst nicht als Vermieter auf. |
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| Für
die zu vermittelnden Wohnungen gelten folgende Vereinbarungen: |
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1.
Die Wohnungen sind mitteleuropäisch ausgestattet und sauber.
Für eventuelle
Schäden an Mobiliar und Einrichtung haftet der Mieter.
Für seine Wertsachen haftet
der Mieter ebenfalls selbst. Ortsüblich kann es zu seltenen
Unterbrechungen bei der
Strom- und Wasserversorgung kommen. |
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| 2.
Von dem Vertrag kann der Mieter nur nach Zahlung von Stornogebühren
zurück-treten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt
werden. Eine Reiserücktrittskosten-versicherung ist empfehlenswert.
Die Rücktrittskosten belaufen sich wie folgt: |
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| bis 7 Tage nach Eingang
des Vertrages |
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15% des vereinbarten Mietpreises
(mind. 40EUR) |
| bis 60 Tage vor der vereinbaren Mietzeit |
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25% des vereinbarten Mietpreises |
| bis 40 Tage vor der vereinbaren Mietzeit |
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60% des vereinbarten Mietpreises |
| bis 20 Tage vor der vereinbaren Mietzeit |
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80% des vereinbarten Mietpreises |
| bis 10 Tage vor der vereinbaren Mietzeit |
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90% des vereinbarten Mietpreises |
| unter 10 Tage vor der vereinbaren Mietzeit |
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100% des vereinbarten Mietpreises |
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3.
Bei Stellung eines geeigneten Ersatzmieters entstehen im Falle
eines Rücktritts Kosten in Höhe von 50 EUR. Falls
der Mieter einen Aufenthalt aus eigener Veranlas-
sung vor Beendigung der Mietzeit abbricht, wird seitens des
Vermieters keine Rück-
erstattung gewährt. |
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4.
Ein Rücktritt des Vermieters ist nur im Falle höherer
Gewalt (Streik etc.) und wegen schwerwiegenden Gründen,
die in der Person des Mieters liegen, möglich. Dabei wird
unter Ausschluss weiterer Ansprüche die bereits gezahlte
Miete zurückerstattet. |
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5.
Reklamationen sind sofort dem Vermieter oder dessen Beauftragten
zur Behebung
etwaiger Mängel mitzuteilen. Können geltend gemachte
Mängel nicht voll an Ort und Stelle behoben werden, ist
der Vermieter sofort per Fax (z.B. von der Post aus) oder telefonisch
zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. |
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