anacasas.com - Vermittlung von Ferienhäusern in Portugal
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anacasas.com vermittelt im Auftrag der Vermieter Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Portugal, tritt aber selbst nicht als Vermieter auf.
Für die zu vermittelnden Wohnungen gelten folgende Vereinbarungen:
1. Die Wohnungen sind mitteleuropäisch ausgestattet und sauber. Für eventuelle
Schäden an Mobiliar und Einrichtung haftet der Mieter. Für seine Wertsachen haftet
der Mieter ebenfalls selbst. Ortsüblich kann es zu seltenen Unterbrechungen bei der
Strom- und Wasserversorgung kommen.
2. Von dem Vertrag kann der Mieter nur nach Zahlung von Stornogebühren zurück-treten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Eine Reiserücktrittskosten-versicherung ist empfehlenswert. Die Rücktrittskosten belaufen sich wie folgt:
bis 7 Tage nach Eingang des Vertrages 15% des vereinbarten Mietpreises
(mind. 40EUR)
bis 60 Tage vor der vereinbaren Mietzeit   25% des vereinbarten Mietpreises
bis 40 Tage vor der vereinbaren Mietzeit   60% des vereinbarten Mietpreises
bis 20 Tage vor der vereinbaren Mietzeit   80% des vereinbarten Mietpreises
bis 10 Tage vor der vereinbaren Mietzeit   90% des vereinbarten Mietpreises
unter 10 Tage vor der vereinbaren Mietzeit   100% des vereinbarten Mietpreises
3. Bei Stellung eines geeigneten Ersatzmieters entstehen im Falle eines Rücktritts Kosten in Höhe von 50 EUR. Falls der Mieter einen Aufenthalt aus eigener Veranlas-
sung vor Beendigung der Mietzeit abbricht, wird seitens des Vermieters keine Rück-
erstattung gewährt.
4. Ein Rücktritt des Vermieters ist nur im Falle höherer Gewalt (Streik etc.) und wegen schwerwiegenden Gründen, die in der Person des Mieters liegen, möglich. Dabei wird
unter Ausschluss weiterer Ansprüche die bereits gezahlte Miete zurückerstattet.
5. Reklamationen sind sofort dem Vermieter oder dessen Beauftragten zur Behebung
etwaiger Mängel mitzuteilen. Können geltend gemachte Mängel nicht voll an Ort und Stelle behoben werden, ist der Vermieter sofort per Fax (z.B. von der Post aus) oder telefonisch zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.